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   LAG München, 29.11.2005 - 8 Sa 803/05   

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https://dejure.org/2005,12272
LAG München, 29.11.2005 - 8 Sa 803/05 (https://dejure.org/2005,12272)
LAG München, Entscheidung vom 29.11.2005 - 8 Sa 803/05 (https://dejure.org/2005,12272)
LAG München, Entscheidung vom 29. November 2005 - 8 Sa 803/05 (https://dejure.org/2005,12272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung analog § 133 BGB hinsichtlich des Streitgegenstandes bei Erwähnung mehrerer Kündigungen in einer zur Niederschrift der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts angebrachten Kündigungsschutzklage; Bestimmte datumsmäßig genau bezeichnete Kündigung im Antrag einer ...

  • Judicialis

    BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133
    Bestimmung der Streitgegenstände bei Niederschrift der Kündigungsschutzklage durch Rechtsantragsstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90

    Nichtigkeit einer Personalratswahl - Kündigungsbefugnis des Vorsitzenden des

    Auszug aus LAG München, 29.11.2005 - 8 Sa 803/05
    Deshalb kommt als verhaltensbedingter Grund nur ein solcher in Betracht, den eine ruhig und verständig urteilende Arbeitgeberin zur Kündigung bestimmen kann (BAG vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 633/90 - AP Nr. 1 zu Art. 6 LPVG Bayern).
  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 133/79

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG München, 29.11.2005 - 8 Sa 803/05
    Wie das Arbeitsgericht richtig erkannt hat, sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 133/79 - AP Nr. 7 zu § 4 KSchG 1969) strengere Anforderungen an die Bestimmung des Klageantrags wegen des beschränkten Streitgegenstandes einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG nur dann zu stellen, wenn die Beklagte mehrere Kündigungen ausgesprochen hätte und unklar wäre, gegen welche sich die Klage richtet.
  • BAG, 22.04.1982 - 2 AZR 950/79
    Auszug aus LAG München, 29.11.2005 - 8 Sa 803/05
    Auch Beleidigungen anderer Mitarbeiter können einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn hierdurch zugleich der Betriebsfrieden gestört, d. h. das friedliche Zusammenarbeiten der Arbeitnehmer untereinander und mit der Arbeitgeberin erschüttert oder erheblich beeinträchtigt wird und hierdurch nachteilige betriebliche Einwirkungen auftreten (BAG vom 22. April 1982 - 2 AZR 950/79 - n. a. v.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2009 - 5 Sa 406/08

    Dienstliche Beurteilung, Öffentlicher Dienst, Beurteilungsvermerk, Berichtigung,

    Die für Willenserklärungen geltenden Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) sind auch für die Auslegung von Klageanträgen heranzuziehen (BAG Urt. v. 23.01.2007 - 9 AZR 557/06 -, AP Nr. 4 zu § 611 BGB ,Mobbing'; LAG München Urt. v. 29.11.2005 - 8 Sa 803/05 -, zit. n. Juris).
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